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Fracking, das gibt's hier doch gar nicht?
Drei große Fracking-Erlaubnisfelder in Schleswig-Holstein
Fracking vor unserer Haustür - betrifft uns das?
Es gibt viel Unklarheit, was das Thema Fracking angeht. Viele Menschen, auch Amtspersonen, glauben, dass Fracking verboten und somit vom Tisch ist. Auch ich hätte mich am liebsten mit anderen Dingen beschäftigt und war auch bisher hier nicht sehr aufmerksam. Ich dachte, es kümmern sich schon genug Leute – es wir schon alles gut gehen. Aber Mitglieder von Bürgerinitiativen berichteten mir, dass man sich dringend kümmern muss. Von diesen erfuhr ich überhaupt erst, dass es in Schleswig-Holstein drei große Fracking-Erlaubnisfelder gibt. Eines davon heißt Erlaubnisfeld Leezen und reicht von Plön knapp an Oering vorbei bis zum Norden von Hamburg. Die vielen Nachrichten von Regionen in Niedersachen, in denen sehr viele Menschen an Krebs und anderen schweren chronischen Krankheiten erkranken und ähnlich lautende Berichte von vielen Ärzten aus diesen Regionen, die ohne Mühe Zusammenhänge fanden, taten ein Übriges, so dass ich beschloss, mich ein wenig zu kümmern. Denn schon nach diesen ersten Informationen wurde sehr deutlich, dass diese Methode sichere und tödliche Kollateralschäden an Menschen verursacht. Nach ersten Gesprächen mit Petra Freese-Kirchner aus Seth, kümmerte diese sich intensiv um dieses Thema und am 11. Oktober fand daraufhin in Seth, organisiert von der Freien Wählergemeinschaft Seth, ein Informationsabend statt. Daniel Hiß berichtete über Fracking und viele der Hintergründe. Er ist Projektleiter zum Thema beim Deutschen Naturschutzring (DNR). Dies ist der Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände. Er hat über den DNR eine sehr informative Informationsbroschüre mit dem Titel „Fracking“ herausgegeben, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und vom Umwelt Bundesamt unterstützt wird. (DNR: Tel. 030 6781775-70, info@dnr.de, www.dnr.de). Jeder sollte sie einmal gelesen haben.
An dieser Stelle will ich nun einige Informationen aus Vortrag und Broschüre weitergeben:
Im letzten Jahr kündigten die Erdöl- und Erdgasunternehmen an, nicht mehr länger auf Fracking verzichten zu wollen. Das beschleunigte die Politik und so wurde am 24. Juni 2016 ein Gesetzespaket zur Regelung von Fracking in Deutschland verabschiedet. Einige verschiedene Gesetze und Verordnungen werden hier wirksam. Diese sind in der DNR-Info alle aufgeführt.
Zuständig ist vor allem das Bundesberggesetz, ein erneuerungsbedürftiges Gesetz aus der Vergangenheit, was sehr abbaufreundlich ist. Für Hamburg und Schleswig-Holstein ist ein Ministerium in Niedersachsen zuständig! Die Gemeinden und Kreise können mitreden, haben aber keine weitreichende Befugnis.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) spielt eine entscheidende Rolle und stellt hohe Anforderungen an den Gewässerschutz und ermöglicht den Behörden einen gewissen Ermessensspielraum. Um es aber vorweg zu nehmen, wenn jemand mit ausreichenden Voraussetzungen für das Erlaubnisfeld Leezen, zum Beispiel an Oerings Grenze fracken will, so müssen einige Genehmigungsstufen durchlaufen werden und es wird einige Jahre dauern, aber dann wird er fracken dürfen. Es werden dann innerhalb eines Frackvorgangs, der einige Stunden dauert, etwa 20.000 m3 mit Bioziden und anderen Chemikalien versetztes Trinkwasser mit bis zu 1.000 bar Druck in bis zu 5.000 m Tiefe gepresst, um den Sandstein, in dem Erdgas (Methan) oder Erdöl gebunden liegt, zu zersprengen und die Rohstoffe freizusetzen. Die Bohrung wird in der Tiefe dann seitlich waagerecht umgeleitet und darf auch unter Naturschutzgebiete und Nationalparks geleitet werden. Die Chemikalien müssen zugesetzt werden, damit die Risse und Wegbarkeiten im Gestein sich nicht wieder schließen. Hydraulic Fracturing (Fracking - also mit Wasser unter Druck Erdöl oder Erdgas herausdrücken) wird in sogenannten konventionellen Lagerstätten - in denen Erdöl oder Erdgas bereits aus dem Gestein aufgestiegen ist und sich in sogenannten Erdgas- oder Erdölfallen sammelt, benutzt, um bei abfallendem Lagerstättendruck, die Förderrate zu erhöhen. In unkonventionellen Lagerstätten sind die Rohstoffe noch in den Poren des Gesteins eingeschlossen. Diese eingeschlossenen Rohstoffe können allein mit Fracking erschlossen werden. Es sind große Mengen in Deutschland und so ist das Ansinnen der Firmen verständlich.
Bisher gibt es keine eindeutige und grundsätzliche gesetzliche Regelung, wie mit den Gefahren und Risiken von Fracking umzugehen ist. Das sogenannte Fracfluid kann ins Trinkwasser gelangen und so viele Kilometer weit über die Erlaubnisfeldgrenzen hinweg fließen. Es gelangt über die Bohrungen und über die Drucksprengungen des Gesteins sowie über den Umgang mit ihm über der Erde (ober-tägig) in wasserführende Schichten. Es können auch sehr giftige, in der Tiefe natürlich vorkommende (radioaktive, chemisch-toxische) Chemikalien durch das sogenannte Lagerstättenwasser an die Oberfläche oder in Trinkwasser führende Schichten gelangen. Und - sehr naheliegend - es verdichten sich die Erkenntnisse, das chemische Reaktionen zwischen Fracfluid und Stoffen im Lagerstättenwasser zu noch gefährlicheren Giften führen, als es die ursprünglichen Stoffe schon sind.
Ein ernstes Problem ist die Lagerung des giftigen Lagerstättenwassers. Die bisherige Praxis sah lediglich eine sachgerechte Entsorgung vor. Es wurde daher in (erwiesenermaßen nicht sicheren) Versenkbohrungen ausgeförderter Lagerstätten gelagert. Dies bleibt erlaubt. Nur das Verpressen in Kalkgestein ist zukünftig verboten. Für Sondermüll-Anlagen sind Fluids und Lagerstättenwasser zu giftig, daher gibt es nur die Lagerung in alten Abbaustätten. Davon werden über lange Zeit große Gefahren ausgehen: Es kann zu Erdbeben und Erdrutschen kommen (Bei den dabei immer wieder auftretenden Schäden an Häusern hat sich die Gesetzeslage zu Gunsten der Eigentümer verbessert), die dauerhafte Vernichtung von Trinkwasser (20.000 m3 pro Frackgang), das Entweichen von Methan als klimaschädlichem Gas (Erdgas hat auf 20 Jahre gerechnet eine schlechtere Klimabilanz als Kohle). Wenn bei der Gewinnung mehr als 2,8 % Methan entweichen (oft entweichen um die 9 %), wachsen die Bedenken, für die Gewinnung fossiler Energieträger überhaupt noch so viel Geld auszugeben und Schäden anzurichten, wobei alle Weichen eigentlich anders gestellt sind.
All dies sind diskutierte Nachteile und Bedenken. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen kam 2013 zu dem Ergebnis, dass Fracking energiepolitisch nicht notwendig sei und keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Analysten der Kreditanstalt für Wiederaufbau kommen zu dem Ergebnis, dass Fracking in Deutschland volkswirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Deutsche Naturschutz Ring (DNR) setzt sich daher für ein ausnahmsloses Verbot im Bundesberggesetz ein. Über den Umweg des wasserrechtlichen Verbots nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Erdgasfracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein verboten. Das Bundesberggesetz als eigentliche Genehmigungsgrundlage verbietet Fracking nicht. Nur über wasserrechtliche Anforderungen wird es faktisch verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen für überprüfte Erprobungsmaßnahmen. Mit Blick auf die Ergebnisse der Expertenkommission soll der Bundestag 2021 dann erneut über Fracking beraten.
Fracking im dichten Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird nach dem neuen aktuellen Gesetzespaket explizit erlaubt. Eine bergrechtliche Genehmigung für Fracking im dichten Sandstein ist entsprechend der neuen Regelungen möglich, sofern eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, das eingesetzte Fracfluid als maximal schwach wassergefährdend eingestuft ist, und der Stand der Technik eingehalten wird.
Um diesen Unterschied zwischen Fracking in den verschiedenen Gesteinsarten zu begründen, hat die Bundesregierung wissenschaftlich fragwürdige und den Normalbürger verwirrende, weltweit einmalige Kunstbegriffe gefunden: Konventionelles und unkonventionelles Fracking. Unter unkonventionelles Fracking fallen die nun grundsätzlich verbotenen Maßnahmen. Tight-Gas-Fracking im Sandstein wird nun konventionell genannt, weil es in Deutschland seit 50 Jahren praktiziert wird und schon 300 mal durchgeführt wurde. Neu ist, dass für Fracking-Vorhaben heute eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist, ab einer gewissen Fördermenge. Die UVP-Pflicht führt zwar dazu, dass ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Die Bundesbergbehörde, die selber nicht sehr öffentlich agiert, berücksichtigt die UVP, hat jedoch keinen Ermessungsspielraum, um Umweltinteressen vollumfänglich zu berücksichtigen. Tight-Gas-Fracking (also Fracking aus Sandstein) ist erwünscht und wird bei Erfüllung der Voraussetzungen genehmigt.
Welche Frage stellt sich immer drängender dem Oeringer Leser und den Bewohnern des Erlaubnisfeldes Leezen?
Was für Gestein liegt bis in 5000 m Tiefe unter dem Erdboden des Erlaubnisfeldes? Nach Erkundigungen von Daniel Hiß ist es vornehmlich Sandstein ... Ich danke Herrn Hiß an dieser Stelle ausdrücklich für seine sehr genaue Darstellung der Verhältnisse und für seinen täglichen intensiven Einsatz für unsere Erde!
Dr. Matthias Warzecha